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Download: Vollmachtserklärung für Jugendliche

(Link defekt? Melde dich beim Webmaster!)

 

 

Das Jugendschutzgesetz gilt auch für die Laola-Party und wird von uns streng eingehalten. Das bedeutet folgendes für dich:


Ich bin unter 16 Jahre:

Tut uns leid, aber du bekommst keinen Zutritt zur Party! Es gibt keine Ausnahmen!


Ich bin 16 oder 17 Jahre und möchte noch vor 24.00 Uhr heim und ins Bett:

Sorry, aber ohne die Aufsichts-/Vollmachtserklärung bekommst du überhaupt keinen Einlass!
Im Klartext: Ohne diesen "Wisch" kommt kein Jugendlicher (U18) auf das Partygelände - keine Ausnahmen!


Ich bin 16 oder 17 Jahre und möchte bis in die frühen Morgenstunden feiern:

Dann brauchst du eine Aufsichtsperson! Das ist entweder ein Elternteil oder eine volljährige Person, dem die Aufsicht übertragen wurde. Für letzter's musst du folgendes tun:

Lade die Aufsichtserklärung herunter und lasse es von einem Elternteil ausfüllen.

Mitbringen musst du die vollständig ausgefüllte Erklärung, eine Kopie des Personalausweises des aufgeführten Elternteils und die Originale der Personalausweise von dir und deiner Aufsichtsperson.
Deine Aufsicht kann nur für dich und keine weitere Person mehr die Verantwortung übernehmen.


Ich bin bereits 18 Jahre oder älter:

Wunderbar! Dann gibt es für dich keinerlei Einschränkungen, es sei denn, du hast für eine der obigen Personen die Aufsicht übernommen. ;-)

Den Personalausweis musst du dabei haben. Kannst du ihn auf Verlangen nicht vorzeigen, kommst du nicht auf das Gelände.

 

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